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05.11.2019

VBE: Zitterpartie des Digitalpaktes nicht wiederholen

Bericht zum Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung veröffentlicht

Anlässlich des jetzt veröffentlichten Berichts des Schulministeriums zum Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter erinnert der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW an den angekündigten Masterplan Grundschule und fordert die Bundes- und Landesregierung dazu auf, die Zitterpartie des Digitalpaktes nicht zu wiederholen.

„Ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung bis 2025 einzuführen bleibt ohne Investitionen lediglich ein unerfüllbares Versprechen. Es ist schädlich, dass der Bund bislang keine finanzielle Zusage für eine dauerhafte Unterstützung gibt, doch unsere Landesregierung darf nicht länger warten. Die Schulen brauchen Unterstützung und keine erneute Zitterpartie, wie wir es vom Digitalpakt bereits kennen. Nordrhein-Westfalens neuer Rohstoff sind bestmöglich ausgebildete junge Menschen, deshalb sollten zumindest bald Pläne vorliegen, die gezielte Investitionen ermöglichen, sobald Gelder bewilligt sind. Der schon lange angekündigte Masterplan Grundschule könnte und müsste die nötigen zukunftsweisenden Schritte bieten“, erklärt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW.

Der VBE NRW sieht die Notwendigkeit, die bisher vorhandenen Ganztagsstrukturen, die fast ausschließlich einen offenen Ganztag im Blick haben, auf den Prüfstand zu stellen. Stefan Behlau:

„Es muss Grundschulen endlich ermöglicht werden, freiwillig einen gebundenen schulischen Ganztag einzurichten. Das wäre ein wesentlicher Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Außerdem sind klare Qualitätsstandards und sichere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten nötig.“

 

Folgende Bereiche müssen für den Ganztag berücksichtigt und verwirklicht werden:

Ein gelingender Ganztag verknüpft den Unterrichtsmorgen und die Angebote im Nachmittagsbereich so, dass sie eine Einheit bilden. Alle in der Schule arbeitenden pädagogischen Professionen arbeiten auf Augenhöhe miteinander und stehen gemeinsam für das Schulprofil ein.

In einem gelingenden Ganztag werden sowohl die Fachkräfte des Trägers in den Vormittag als auch die Lehrkräfte und das pädagogische Personal der Schule in den Nachmittag eingebunden.

Einstellungen der verschiedenen pädagogischen Professionen werden gemeinsam von der Schulleitung und dem Träger entschieden.

Ein gelingender Ganztag benötigt als Grundlage klar definierte Standards für die Räumlichkeiten. Denn die zurzeit oft genutzten Klassenräume sind für den Ganztag nur bedingt sinnvoll nutzbar und entsprechen nicht den Bedürfnissen von Kindern, die sich ganztägig in der Schule aufhalten.

Ebenso notwendig für einen gelingenden Ganztag sind ausreichend große Küchen und Speiseräume, die durch ihre Ausstattung eine gesunde Ernährung ermöglichen.

Ein gelingender Ganztag schafft Zeiträume für gemeinsames und vertiefendes Lernen und Arbeiten. Das ist nur möglich mit der entsprechenden räumlichen und sächlichen Ausstattung und fachkundigem Personal.

Außerdem kann ein Ganztag nur dann in vollem Umfang gelingen, wenn Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern an der Gestaltung und der Durchführung des Ganztags partizipieren können.

 

Weiterführende Informationen:

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder - wie steht es um die Bund-Länder-Vereinbarung? Den Bericht des Schulministeriums erhalten Sie hier.

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